Rechtliches
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 — für viele digitale Dienste verpflichtend, für kleine Vereine oft freiwillig. Wir machen Ihre Website für alle Menschen zugänglich – WCAG 2.2 AA konform.
Web Content Accessibility Guidelines bilden die Grundlage für barrierefreies Webdesign.
Inhalte für alle Sinne zugänglich: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste.
Volle Funktionalität per Tastatur, ausreichend Zeit, keine Inhalte die Anfälle auslösen können.
Einfache Sprache, vorhersehbare Navigation, Hilfe bei Eingabefehlern.
Kompatibilität mit assistiven Technologien und verschiedenen Browsern.
Barrierefreiheit ist mehr als Compliance — sie bringt messbare Vorteile.
15% der Bevölkerung profitiert von barrierefreiem Design. Erreichen Sie mehr Menschen mit Ihrer Mission.
Barrierefreie Websites sind technisch sauber strukturiert — das verbessert die Nutzererfahrung und kommt indirekt der Auffindbarkeit zugute.
Wo das BFSG greift (z. B. Online-Shops), schützt Konformität vor Abmahnungen. Viele kleine Vereine sind ausgenommen.
Barrierefreiheit ist Teil Ihrer Mission. Zeigen Sie, dass digitale Teilhabe für alle Menschen möglich ist.
Systematische Barrierefreiheit von Anfang an.
Wir analysieren Ihre bestehende Website oder planen Barrierefreiheit von Anfang an in neue Projekte ein.
Systematische Implementierung aller WCAG 2.2 AA Kriterien in Design, Entwicklung und Inhalten.
Umfassende Tests mit automatisierten Tools, manuellen Checks und assistiven Technologien.
Barrierefreiheitserklärung und Konformitätsdokumentation für Ihre rechtliche Absicherung.
Erfüllen Sie die BFSG-Anforderungen und erreichen Sie mehr Menschen mit Ihrer Mission.
Erstberatung 100% kostenlos und unverbindlich
SSL verschlüsselt
DSGVO-konform
Arnold wird sich persönlich bei Ihnen melden – innerhalb von 24 Stunden. Wir freuen uns auf unser Gespräch!