Die Impressumspflicht im Überblick
Das Impressum ist keine Formalität — es ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestmaß an Transparenz im Internet. Die Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das den früheren § 5 Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Das DDG trat am 14. Mai 2024 in Kraft und übernahm inhaltlich die bisherigen Impressumspflichten weitgehend unverändert.
Das DDG gilt für alle “Diensteanbieter” — also für jeden, der eine Website betreibt, unabhängig davon, ob die Website kommerziell oder nicht-kommerziell ist, ob es sich um ein Unternehmen, einen Verein oder eine Privatperson handelt. Ausgenommen sind nur rein private, nicht öffentlich zugängliche Angebote.
Gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen betreiben in der Regel eine öffentlich zugängliche Website und sind damit impressumspflichtig — ohne Ausnahme.
Pflichtangaben nach § 5 DDG
Mindestinhalt für jeden Diensteanbieter
Jedes Impressum muss folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift Der vollständige Name der Organisation und deren ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Eine Postfach-Adresse genügt nicht. Bei Vereinen muss der Name genau wie im Vereinsregister eingetragen lauten.
2. Schnelle elektronische Kontaktaufnahme Eine E-Mail-Adresse, die für schnelle Kontaktaufnahme geeignet ist. Eine reine Kontaktformular-Lösung ohne E-Mail-Adresse ist nicht ausreichend. Die E-Mail-Adresse im Impressum muss von einer realen Person regelmäßig gelesen werden.
3. Telefonnummer Eine Rufnummer, unter der die Organisation tatsächlich erreichbar ist. Die Angabe einer nicht angenommenen Telefonnummer oder einer Mailbox-Weiterleitung ist problematisch.
4. Angaben zur Vertretungsberechtigung Bei juristischen Personen (also Vereinen, gGmbHs, Stiftungen) muss die zur Vertretung berechtigte Person namentlich genannt werden. Das ist der Vorstand beim eingetragenen Verein (§ 26 BGB), der Geschäftsführer bei der gGmbH oder der Vorstand der Stiftung.
Zusätzliche Pflichtangaben für Vereine (e.V.)
Für eingetragene Vereine nach § 21 BGB kommen zusätzliche Pflichtangaben hinzu:
Vereinsregister-Angaben: Das Impressum muss das zuständige Amtsgericht (Registergericht) und die Vereinsregisternummer nennen. Beispiel: “Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Halle (Saale), VR 1234”.
Vorstand (vollständige Namen): Alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder müssen namentlich genannt werden — also in der Regel mindestens Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r, je nach Satzung auch der Schatzmeister oder andere satzungsmäßig vertretungsberechtigte Personen.
Praxistipp: Prüfen Sie nach jeder Jahreshauptversammlung, ob der Vorstand im Impressum noch aktuell ist. Ein veraltetes Impressum kann teuer werden.
Zusätzliche Pflichtangaben für gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Für gemeinnützige GmbHs gelten neben den DDG-Pflichten auch die gesellschaftsrechtlichen Angabepflichten:
- Rechtsform: gGmbH
- Sitz der Gesellschaft (wie im Handelsregister eingetragen)
- Registergericht und Handelsregisternummer (HRB-Nummer)
- Alle Geschäftsführer (vollständige Namen)
- Angabe, ob die Gesellschaft aufgelöst ist oder sich in Liquidation befindet (sofern zutreffend)
Zusätzliche Pflichtangaben für Stiftungen
Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterliegen der staatlichen Aufsicht. Im Impressum anzugeben:
- Vollständiger Name der Stiftung (wie in der Anerkennungsurkunde)
- Sitz der Stiftung
- Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
- Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Das ist die Behörde des Bundeslandes, die die Stiftung beaufsichtigt. Je nach Bundesland ist das die Regierungspräsidium, das Innenministerium oder eine andere Landesbehörde. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Stiftungsrecht des jeweiligen Bundeslandes.
Beispiel für die Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt: “Stiftungsaufsicht: Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt”.
Angaben zur Umsatzsteuer und Freistellungsbescheid
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Gemeinnützige Organisationen, die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben, sofern vorhanden. Rein gemeinnützige Tätigkeiten sind nach § 4 Nr. 18 UStG oder anderen Befreiungstatbeständen oft umsatzsteuerfrei.
Wenn keine Umsatzsteuer-IdNr. vorliegt (weil keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt werden), muss auch keine angegeben werden.
Freistellungsbescheid im Impressum — notwendig?
Das Impressum nach § 5 DDG schreibt keinen Hinweis auf den Freistellungsbescheid vor. Dennoch empfehlen wir, auf der Datenschutzseite oder einer gesonderten “Über uns”-Seite auf die Gemeinnützigkeit hinzuweisen — das stärkt das Vertrauen von Spendern und Fördergebern.
Wirtschaftliche Tätigkeiten neben dem gemeinnützigen Kerngeschäft
Wenn ein Verein neben seiner ideellen Tätigkeit wirtschaftliche Aktivitäten ausübt (z. B. ein Vereinsheim mit Gastronomie), kann er partiell umsatzsteuerpflichtig sein. In diesem Fall ist eine steuerliche Beratung zu empfehlen.
Inhaltliche Verantwortlichkeit nach § 18 Abs. 2 MStV
Für journalistisch-redaktionelle Angebote verlangt § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) die Nennung eines “Verantwortlichen für journalistisch-redaktionelle Inhalte” mit Vor- und Zuname sowie Anschrift. Das gilt für Websites, die regelmäßig aktualisierte redaktionelle Inhalte anbieten — also auch für Vereinswebsites mit einem aktiven News- oder Blog-Bereich.
Praktische Umsetzung: Fügen Sie im Impressum einen Abschnitt “Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV:” mit Namen und Anschrift der verantwortlichen Person hinzu.
Platzierung und Erreichbarkeit des Impressums
Das Impressum muss “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein (§ 5 Abs. 1 DDG). Das bedeutet in der Praxis:
- Der Link zum Impressum muss auf jeder Seite der Website sichtbar sein — in der Regel im Footer
- Der Link muss eindeutig als “Impressum” bezeichnet sein (nicht “Über uns” oder “Kontakt”)
- Das Impressum muss ohne Login oder Registrierung zugänglich sein
- Das Impressum muss maschinenlesbar sein — kein Bild-Scan, kein nicht-barrierefreies PDF als einziger Zugang
Häufige Fehler und Abmahnrisiken
Fehler 1: Veralteter Vorstand Nach einem Vorstandswechsel muss das Impressum sofort aktualisiert werden. Der alte Vorstand haftet unter Umständen für Abmahnungen, solange er im Impressum steht.
Fehler 2: Nur Postfach-Adresse angegeben Eine ladungsfähige Anschrift bedeutet eine Anschrift, unter der die Organisation tatsächlich erreichbar ist und Schriftstücke zugestellt werden können. Ein Postfach allein genügt nicht.
Fehler 3: Kein separater Impressum-Link im Footer Manche Vereine verstecken das Impressum unter “Kontakt” oder “Datenschutz”. Gemäß DDG muss es als “Impressum” oder “Anbieterkennzeichnung” eindeutig bezeichnet und direkt zugänglich sein.
Fehler 4: E-Mail-Adresse fehlt oder ist verschlüsselt Manche Webmaster ersetzen die E-Mail-Adresse durch ein Kontaktformular, um Spam zu vermeiden. Das genügt den DDG-Anforderungen nicht — eine E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
Fehler 5: Vereinsregisternummer fehlt Eingetragene Vereine müssen Registergericht und Registernummer angeben. Das wird überraschend häufig vergessen.
Muster-Impressum für einen eingetragenen Verein
Das folgende Muster dient als Orientierung und muss an die konkreten Daten Ihrer Organisation angepasst werden. Es ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Angaben gemäß § 5 DDG
[Name des Vereins e.V.]
[Straße, Hausnummer]
[Postleitzahl Ort]
Telefon: [Rufnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Vertretungsberechtigter Vorstand:
[Vorname Nachname] (1. Vorsitzende/r)
[Vorname Nachname] (2. Vorsitzende/r)
Vereinsregister:
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts [Ort], VR [Nummer]
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
[Vorname Nachname]
[Anschrift]
Ein vollständiges und aktuelles Impressum ist die Grundlage jedes rechtssicheren Webauftritts. Im Zusammenspiel mit einer korrekten Datenschutzerklärung und einem DSGVO-konformen Website-Aufbau schützt es Ihren Verein vor kostspieligen Abmahnungen. Mehr zur DSGVO-Grundausstattung finden Sie in unserem Artikel Webauftritt für Vereine: DSGVO-konform ohne Budget.
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